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🇬🇧 Read in English: the EAA compliance checklist

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz · E-Commerce-Checkliste

BFSG-Checkliste für Online-Shops: die 24 Punkte zum Prüfen

Aktualisiert 2. Juli 2026 9 Min. Lesezeit Auf Basis von WCAG 2.1 AA

Kurz gefasst

Um dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu entsprechen (in Kraft seit dem 28. Juni 2025), muss ein Online-Shop die Norm EN 301 549 erfüllen, die auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist — über den gesamten Kaufweg hinweg — und die „Informationen zur Barrierefreiheit" (§ 14 BFSG) bereitstellen. Am häufigsten scheitern:

  • zu schwache Farbkontraste bei Preisen, Buttons und Beschriftungen;
  • Produktbilder ohne Textalternative;
  • ein Checkout, der nicht mit der Tastatur bedienbar ist oder keine klare Fehlermeldung gibt;
  • fehlende „Informationen zur Barrierefreiheit" (der am einfachsten feststellbare Verstoß).

Die folgende Checkliste bündelt 24 konkrete Prüfpunkte nach Etappe des Kaufwegs. Ein automatischer Scan erkennt einen Teil davon in Sekunden; der Rest wird von Hand geprüft.

Du weißt, dass dein Shop „barrierefrei" sein muss, aber konkret: was prüfst du? Diese Checkliste übersetzt die rechtlichen Anforderungen des BFSG in prüfbare Punkte, entlang eines echten Kaufwegs — von der Startseite bis zur Zahlung — und ergänzt am Ende die Dokumentationspflicht, die genauso schwer wiegt wie die technische Arbeit.

Zuerst der Rahmen: was das Gesetz tatsächlich verlangt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 — den European Accessibility Act — in Deutschland um und verlangt seit dem 28. Juni 2025, dass an Verbraucher gerichtete E-Commerce-Dienste barrierefrei sind. Die Richtlinie wird in jedem EU-Land durch ein eigenes Umsetzungsgesetz angewendet, das Behörde und Sanktionen festlegt — der technische Standard ist aber überall derselbe: die harmonisierte Norm EN 301 549, die für das Web auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA verweist. Es ist dieses Raster — kein subjektives Urteil —, an dem eine kontrollierende Stelle misst. Die Checkliste folgt seinen für einen Online-Shop wichtigsten Kriterien.

Diese Checkliste ersetzt kein vollständiges Audit. WCAG 2.1 AA umfasst 50 Erfolgskriterien; kein automatischer Scan deckt mehr als 30–50 % davon ab. Die 24 Punkte unten sind die entscheidendsten und die auf E-Commerce-Seiten am häufigsten scheiternden — ein exzellenter Ausgangspunkt zur Selbsteinschätzung, danach durch eine manuelle Prüfung zu vervollständigen.

Die Checkliste, Schritt für Schritt

1. Navigation & allgemeine Struktur

  • Der gesamte Shop ist allein mit der Tastatur bedienbar (Tab / Umschalt+Tab / Enter), ohne Maus, einschließlich Aufklappmenüs und Mini-Warenkorb. WCAG 2.1.1Viele Nutzer verwenden keine Maus; ein Menü, das nur beim Überfahren aufgeht, sperrt sie aus.
  • Das Element mit Fokus ist immer sichtbar (klarer Rahmen), nie hinter einer fixierten Leiste verborgen. WCAG 2.4.7
  • Ein Sprunglink („Zum Inhalt springen") lässt Nutzer das Menü am Seitenanfang überspringen. WCAG 2.4.1
  • Die Seite hat eine logische Überschriftenhierarchie (eine einzige H1, konsistente H2/H3) und eine deklarierte Sprache (lang). WCAG 1.3.1 · 3.1.1
  • Bei 200 % Zoom und auf dem Smartphone wird kein Inhalt abgeschnitten; kein erzwungenes horizontales Scrollen. WCAG 1.4.4 · 1.4.10

2. Farbe & Lesbarkeit

  • Fließtext hat ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zum Hintergrund (3:1 für große Überschriften). Achte auf helle Grautöne, durchgestrichene Preise und „Sale"-Label. WCAG 1.4.3
  • Buttons, Felder und Icons haben einen Kontrast von mindestens 3:1 an ihren Umrissen/Zuständen. WCAG 1.4.11
  • Information wird nie allein über Farbe transportiert (z. B. „auf Lager" in Grün / „ausverkauft" in Rot ohne Text oder Icon). WCAG 1.4.1
  • Links innerhalb eines Absatzes sind durch mehr als nur Farbe erkennbar (Unterstreichung, Fettung …). WCAG 1.4.1

3. Katalog & Produktseite

  • Jedes Produktbild trägt eine sinnvolle Textalternative („Weiße Ledersneaker, Seitenansicht"), rein dekorative Bilder ein leeres alt. WCAG 1.1.1
  • Link- und Button-Beschriftungen sind außerhalb ihres Kontexts eindeutig: „In den Warenkorb — Leinenkleid blau" statt zehn identischer „Kaufen"-Buttons. WCAG 2.4.4 · 2.4.6
  • Der Varianten-Selektor (Größe, Farbe) ist ein echtes, beschriftetes Formularelement, mit der Tastatur bedienbar. WCAG 1.3.1 · 4.1.2
  • Tooltips / Größentabellen, die beim Überfahren erscheinen, bleiben per Tastatur erreichbar und verschwinden nicht zu schnell. WCAG 1.4.13
  • Videos haben Untertitel; wichtige Audioinhalte ein Transkript. WCAG 1.2.2 · 1.2.3

4. Warenkorb, Konto & Checkout

  • Jedes Formularfeld (Versand, Zahlung) hat eine sichtbare, zugeordnete Beschriftung — nicht nur einen Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet. WCAG 3.3.2 · 1.3.1
  • Eingabefehler werden in Textform gemeldet, benennen das betroffene Feld und schlagen eine Korrektur vor („Die Postleitzahl muss 5 Ziffern haben"). WCAG 3.3.1 · 3.3.3
  • Vor der endgültigen Bestätigung kann der Nutzer seine Angaben prüfen und korrigieren (Zusammenfassung, Bestätigungsschritt). WCAG 3.3.4
  • Die erwartete Eingabe wird vom Browser erkannt (Autovervollständigung für Name, E-Mail, Adresse über das autocomplete-Attribut). WCAG 1.3.5
  • Dynamische Meldungen („In den Warenkorb gelegt", „Ungültiger Gutscheincode") werden an Screenreader angesagt (Live-Region). WCAG 4.1.3
  • Kein Schritt hat ein kurzes Zeitlimit ohne Verlängerungsmöglichkeit (Warenkorb, Zahlungssitzung). WCAG 2.2.1

5. Interaktive Komponenten & Inhalte

  • Karussells, Modals und Tabs sind mit der Tastatur bedienbar, geben ihre Rolle/ihren Zustand an und halten den Fokus korrekt in modalen Fenstern fest. WCAG 4.1.2 · 2.1.2
  • Automatisch startende Animationen und Bewegungen lassen sich anhalten; nichts blinkt öfter als 3-mal pro Sekunde. WCAG 2.2.2 · 2.3.1
  • Bedienelemente nur mit Icon (Lupe, Herz, Warenkorb) haben einen zugänglichen Namen (aria-label oder verborgener Text). WCAG 4.1.2

6. Dokumentationspflicht — oft vergessen

  • Die „Informationen zur Barrierefreiheit" (§ 14 BFSG) sind veröffentlicht, mit dem genauen Konformitätsstand (vollständig / teilweise / nicht konform), den bekannten Nichtkonformitäten und den Rechtsbehelfen. § 14 BFSG · EN 301 549Der am einfachsten feststellbare Verstoß — sein Fehlen fällt unter den Rahmen von 10.000 € für Informationsmängel (§ 37 BFSG).
  • Das Dokument ist leicht auffindbar (Fußzeilen-Link) und datiert; ein Kontakt- / Feedback-Kanal zur Barrierefreiheit ist angegeben. § 14 BFSG
Das „Ein-Klick"-Overlay erfüllt keinen dieser Punkte. Ein accessiBe- / UserWay-Widget korrigiert nicht den Code deines Checkouts und erzeugt nicht die verlangten „Informationen zur Barrierefreiheit". Schlimmer noch: Mehrere der obigen Kriterien (Fokus, Screenreader) können dadurch verschlechtert werden. Konformität gewinnt man an der Website selbst, nicht an einer aufgesetzten Schicht.

Gleiche Norm, unterschiedliche Bußgelder: was in der EU auf dem Spiel steht

Die technische Messlatte ist in der ganzen EU identisch (EN 301 549 / WCAG 2.1 AA). Was sich von Land zu Land ändert, ist die Form des Umsetzungsgesetzes, die zuständige Behörde und die Höhe der Bußgelder. Einige Anhaltspunkte, jeweils aus dem nationalen Umsetzungsgesetz:

LandUmsetzungHöchstes Bußgeld
DeutschlandBFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz), § 37bis 100.000 €
ItalienD.Lgs. 82/2022 (Art. 24)5.000–40.000 €
FrankreichOrdonnance 2023-859bis 50.000 €
SpanienLey 11/2023bis 1.000.000 €
Nationale Höchstbeträge nach dem jeweiligen Umsetzungsgesetz; die tatsächliche Anwendung hängt von der Bewertung der zuständigen Behörde ab. Details in unseren Länder-Leitfäden.

Die Erkenntnis: Die Prüfpunkte unten sind überall dieselben, wo du verkaufst — ein Shop, der sie einmal korrigiert, ist auf jedem EU-Markt zugleich konform. Nur das Barrierefreiheitsdokument (in Deutschland die „Informationen zur Barrierefreiheit" nach § 14 BFSG, in Frankreich das RGAA-Muster usw.) ist länderspezifisch.

Wie du diese Checkliste nutzt

Arbeite in der Reihenfolge des Kaufwegs: Öffne deinen Shop, leg die Maus weg und versuche, allein mit der Tastatur von der Startseite bis zur Zahlung zu kommen. Damit hast du bereits einen guten Teil der Punkte 1, 4 und 5 aufgedeckt. Prüfe dann die Kontraste (Gruppe 2) mit einem Messwerkzeug, danach Bilder und Beschriftungen (Gruppe 3). Schließe mit der Dokumentationspflicht (Gruppe 6) ab, die am schnellsten zu erledigen ist.

Viele dieser Punkte (Kontrast, Bildalternativen, Feldbeschriftungen, Struktur) sind automatisch erkennbar. Ein Scan liefert dir in Sekunden eine quantifizierte und verortete Liste — die genauen CSS-Selektoren zum Korrigieren —, damit du nicht bei null anfängst.

Führe den automatischen Scan deines Shops durch

DeclareAccess scannt eine Seite deiner Website nach WCAG 2.1 AA, sendet dir einen quantifizierten Bericht der Nichtkonformitäten (mit den betroffenen Elementen) und erzeugt anschließend das veröffentlichungsfertige Barrierefreiheitsdokument im anwendbaren Muster — deutsch („Informationen zur Barrierefreiheit", § 14 BFSG), englisch, französisch (RGAA), italienisch oder spanisch. Kostenloser Audit, ohne Kreditkarte.

WCAG-Bericht per E-Mail innerhalb von 1 Werktag.

Erhalten. Deine Audit-Anfrage ist gespeichert — du erhältst deinen WCAG-Bericht per E-Mail innerhalb von 1 Werktag.

Häufige Fragen

Wie viele Kriterien muss ich wirklich erfüllen?

Der rechtliche Bezug ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist — insgesamt 50 Erfolgskriterien (Stufen A und AA). Diese Checkliste deckt die für einen Online-Shop entscheidendsten ab. Die vollständige Stufe AA erfordert zusätzlich zum automatischen Scan eine manuelle Prüfung (Tastaturbedienung, Screenreader, der gesamte Kaufweg).

Reicht ein automatisches Werkzeug als Konformitätsnachweis?

Nein. Automatische Tests erfassen 30–50 % der Probleme (Kontrast, fehlende Alternativen, Beschriftungen, Struktur). Kriterien, die an Bedeutung, logische Reihenfolge oder echte Tastatur- und Screenreader-Nutzung gebunden sind, brauchen eine menschliche Prüfung. Ein Scan ist ein exzellenter, ehrlicher Ausgangspunkt, kein Nachweis vollständiger Konformität.

Wo fange ich bei knappem Budget an?

Beginne mit wirkungsstarken, kostengünstigen Korrekturen: Farbkontrast, Formularbeschriftungen, Textalternativen, Tastaturbedienung im Checkout. Veröffentliche dann die „Informationen zur Barrierefreiheit" (§ 14 BFSG) — sie sind Pflicht, schnell erstellt und der am einfachsten feststellbare Verstoß (Rahmen bis 10.000 €).

Muss ich zu 100 % konform sein, um in Ordnung zu sein?

Das Gesetz verlangt Konformität, erkennt aber „teilweise konforme" Zustände an: Entscheidend ist, den realen Stand in den „Informationen zur Barrierefreiheit" ehrlich zu dokumentieren, die bekannten Nichtkonformitäten aufzulisten und einen Maßnahmenplan zu haben. Eine aufrichtige „teilweise konform"-Angabe ist vertretbar; eine fehlende Erklärung oder eine falsche „vollständig konform"-Behauptung ist es nicht.

Gilt diese Checkliste auch für die anderen EU-Länder?

Für den technischen Teil ja: Jedes EU-Land stützt sich auf dieselbe Norm EN 301 549 / WCAG 2.1 AA. Was sich von Land zu Land ändert, ist das Pflichtdokument und das Sanktionsregime. In Deutschland heißt das Dokument „Informationen zur Barrierefreiheit" (§ 14 BFSG) und das Bußgeld kann bis zu 100.000 € erreichen (§ 37 BFSG).